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Bestattungsvorsorge

Raum zum Trauern geben

Viele Menschen wollen im Falle ihres Todes den Angehörigen keine Bürde sein und machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über eine Bestattungsvorsorge. Damit können Sie Ihren Hinterbliebenen die Last nehmen, sich in Zeiten tiefer Trauer Gedanken um die Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten und deren Finanzierung machen zu müssen. Außerdem gibt Ihnen die Bestattungsvorsorge die Möglichkeit, Ihre eigene Bestattung ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Sie können im Rahmen der Bestattungsvorsorge jedes Detail in einem rechtsverbindlichen Vertrag festhalten: Art und Ort der Bestattung, den Ablauf der Trauerfeier, die Gestaltung von Traueranzeigen u.v.m.

Die Notwendigkeit, sich um organisatorische Dinge kümmern zu müssen, kann in der Trauer zu einer schweren Belastung werden. Mit einer adäquaten Bestattungsvorsorge nehmen Sie Ihren Hinterbliebenen diese Last und geben Ihnen den notwendigen Raum für eine positive Trauerbewältigung.

 

Die passende Finanzierung

Die Kosten für eine Bestattung setzten sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Leistungen des Bestattungshauses wie
    Überführung, Kühlung, Aufbahrung, Sarg, Urne, Trauerfeierlichkeiten
  • Friedhofskosten wie
    Grabpflege und Beisetzungsgebühren
    Grabstein und Grabeinfassung
  • Florist für
    Blumenschmuck, Kränze, Dekoration etc.
  • sonstige Kosten wie
    Kirche, Trauerredner, Trauerdruck, Leichenschmaus

Je nach Umfang und Qualität fallen die Kosten entsprechend hoch bzw. niedrig aus. Für die Hinterbliebenen können sie im schlimmsten Fall jedoch für eine erhebliche finanzielle Belastung sorgen – zusätzlich zum großen Schmerz über den erlittenen Verlust.

Mit einer Bestattungsvorsorge kann man seine Angehörigen von dieser Bürde befreien. Die Kosten für die eigenen Bestattung können auf unterschiedlichen Wegen finanziert werden. So können Sie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung abschließen, in die Sie einmalig oder monatlich einen Betrag einzahlen, der für die Kosten Ihrer Bestattung verwendet wird.

Darüber hinaus ist auch der Abschluss einer Treuhandeinlage bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG möglich. Die Einlage unterliegt dem deutschen Aktienrecht und wird zusätzlich über die Ausfallbürgschaft einer inländischen Bank abgesichert.

 

Organspende

Die Organspende ist eine persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Für den einen mag sie eine Selbstverständlichkeit sein, für den anderen bestehen gewichtige Gründe, sie abzulehnen. Beides ist mit dem Organspendeausweis möglich, weshalb man immer einen solchen Ausweis bei sich führen sollte.

Im Organspendeausweis können Sie angeben, dass nach Ihrem Tod keinerlei Organe entnommen werden sollen. Ebenso können Sie der Organentnahme zustimmen und gleichzeitig spezifizieren, welche Organe Sie nach Ihrem Tod spenden möchten.

Auf jeden Fall ist es ratsam, das Thema Organspende mit der Familie und unter Freunden anzusprechen. Weitere Informationen gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung verhindert unnötigen Streit in der Familie, wenn Sie schwer erkrankt sind und über den Fortgang der Behandlung entschieden werden muss. Sie tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern. In der Patientenverfügung erklären Sie, welche medizinischen Maßnahmen mit Ihnen durchgeführt werden dürfen und welche nicht.

Alternativ können Sie eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verfassen. Damit wählen sie eine Person aus, die im schweren Krankheitsfall für Sie die Entscheidungen trifft.

Wenn Sie mehr zur Patienten- und Betreuungsverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht erfahren wollen, konsultieren Sie Ihren Hausarzt oder einen Rechtsanwalt. Auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hält auf seiner Webseite weiterführende Informationen bereit.

 

Testament und Erbrecht

Zur Vorsorge gehört auch die Regelung, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Die Erbfolge ist zwar gesetzlich klar geregelt, aber nicht selten kommt es hier zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen, die Sie mit einem Testament vermeiden können.

Als Bestattungshaus dürfen wir Sie zu Themen rund ums Erbrecht nicht beraten. Wir empfehlen Ihnen aber gern kompetente Rechtsanwälte und Notare, mit denen wir bereits seit Jahren zusammenarbeiten.

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zudem wertvolle Informationen zum Erben und Vererben.

 

Digitaler Nachlass

Ist vom Nachlass die Rede, sind zumeist Güter aus dem Besitz des Verstorbenen gemeint. In Zeiten der digitalen Identität stellt sich jedoch immer häufiger die Frage, was mit dem digitalen Nachlass geschieht. Die Nutzerkonten auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram müssen gelöscht werden, vor allem, wenn damit Zahlungen verbunden sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene online Vermögenswerte aufgebaut hat.

Um solche Vermögenswerte nicht zu verlieren oder etwaige Abonnements weiterzahlen zu müssen, werden die Nutzernamen und Passwörter benötigt. In der Regel kommen die Hinterbliebenen an die Login-Daten nur schwer heran. Und auch die Betreiber digitaler Plattformen geben solche Daten nicht ohne Weiteres heraus. Auch hier können wir Sie unterstützen, damit Vermögenswerte erhalten bleiben und Ihnen unangenehme Vorfälle mit noch aktiven Social-Media-Konten erspart bleiben.